Nützliche Fakten zur Verlobung

Nützliche Fakten zur Verlobung

Wenn ein Paar beschließt, den Rest des Lebens gemeinsam zu verbringen, stellen sie sich unter anderem folgende Fragen: Verlobung – was bedeutet das? Hat der Status von verlobten Paaren rechtliche Konsequenzen? Ist ein förmlicher Antrag für die Verlobung ausschlaggebend? Wie lange ist man verlobt?

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen und nennen nützliche Fakten zur Verlobung.

Was bedeutet „verlobt sein“?

Wenn zwei Menschen sich gegenseitig versprechen, zu heiraten, bedeutet das, dass sie verlobt sind. Sobald der Partner den Heiratsantrag annimmt, gilt der Status „verlobt“ für das Paar. In der Regel geschieht der Antrag im privaten Umfeld. Es gibt hier keine amtlichen Dokumente, die den Beginn der Verlobung feststellen.

Rund 15 % aller Paare in Deutschland entscheiden sich gemeinsam für die Hochzeit. In diesem Fall findet kein Heiratsantrag statt. Die Verlobung beginnt an dem Tag, an dem das Paar auf dem Standesamt sein „Aufgebot“ macht.
Aufgebot nennt man den Antrag beim Standesamt, die Ehe zu schließen zu dürfen.


Verlobt sein – kurz zusammengefasst

  1. Jedes Paar ist für einen bestimmten Zeitraum verlobt, und zwar sobald es beschließt zu heiraten. Ob nun einer der beiden dazu einen Antrag macht oder nicht spielt keine Rolle.
  2. Der Verlobungs-Zeitraum beginnt gegebenenfalls vor dem Termin beim Standesamt, bei dem das Aufgebot gemacht wird. Und zwar mit dem gemeinsamen Beschluss, zu heiraten.

Woher stammt das Verlobungs-Ritual?

Heutzutage zeigen wir mit der Verlobung die tief empfundene Liebe zweier Menschen zueinander. Der Ursprung dieser Tradition ist eher unromantisch. Sie geht auf den sogenannten Brautkauf zurück, ein Brauch, der bis ins 19. Jahrhundert hinein Bestand hatte.

Der Bräutigam handelte mit dem Vater der zukünftigen Braut die Bedingungen aus, um dessen Tochter zur Frau zu nehmen. Bei den Germanen leistete der Bräutigam eine Anzahlung, die sogenannte Mitgift, mit der das Hochzeits-Versprechen besiegelt war. Später wandelte sich der Brauch und die Familie der Braut musste die Mitgift beisteuern.

Verlobung und Antrag: ein uraltes Ritual

Zuerst mussten sich beide Familien über den „Wert“ der Braut einig werden. Anschließend überreichte man eine Anzahlung und die Famile der Braut gab dem Antrag statt. Daraufhin war es erlaubt, die Hochzeit zu planen. Die Braut hatte wenig oder kein Mitspracherecht.

Heute machen viel öfter Frauen ihrem Liebsten einen Hochzeitsantrag, dazu später mehr. Die Mitgift ist Geschichte. 

Eine Tradition galt von Anfang an und gilt bis heute: Jede der beiden Parteien das Recht, einen Antrag aus freien Stücken abzulehnen.

Das Anstecken des Rings an die Hand der Braut, ist heute so populär wie nie. Früher markierte der Ring die Braut als Besitztum ihres zukünftigen Mannes. Er war weit auch weniger wertvoll. Heute hat er eine romantische, symbolische Bedeutung und gilt als Zeichen der ewigen Liebe.

Die neue Rolle als Symbol der Liebe ist auch der Grund, weshalb mehr Männer einen Verlobungsring tragen.

Um die Hand der Liebsten bei den zukünftigen Schwiegereltern anhalten? Das machen heute nur noch wenige Männer. Der Wandel familiärer Traditionen spielt hier eine wichtige Rolle.
Selbst wenn die Familie der Braut nicht einverstanden ist, hat das keine rechtlichen Auswirkungen auf das heiratswillige Paar. Solange beide unverheiratet sind, spricht in Deutschland rechtlich nichts gegen die Ehe.

Warum verlobt man sich?

Früher war die Verlobung eine Verhandlung zwischen zwei Familien. Nach deren Abschluss wurde die Hochzeit vorbereitet. Warum verloben sich Paare heute noch? Der Brautkauf gehört doch der Vergangenheit an?

Einerseits will das Paar mit der Verlobung bekannt geben, dass es in naher Zukunft heiratet. Mit dem Antrag geht das Versprechen einer lebenslangen Bindung einher. Die Verlobung zeigt das nach außen und besiegelt das Gelöbnis.

Andererseits dient die Verlobungszeit auch zum Vorbereiten der Hochzeit. Die Planung für den schönsten Tag im Leben ist langwierig und zeitintensiv. 

Eine Mehrzahl an Anträgen werden zuhause oder im Urlaub gemacht. Beide Orte eignen sich gut für den besonderen Moment zwischen den Partnern. Anschließend feiert das Paar den romantischen Schritt in die gemeinsame Zukunft.

Übrigens verkünden knapp 44 % der frisch Verlobten ihre Verlobung über Soziale Netzwerke. Als klassischer Weg gilt, erst engsten Freunden und die Familie zu informieren. Ein Gespräch mit den wichtigsten Menschen im Leben des Paares fühlt sich einfach echter an. Liken und auf Instagram kommentieren können alle anderen.

Wer macht den Heiratsantrag?

14 % der heiratswilligen Paare beschließen gemeinsam, den Bund der Ehe einzugehen. Bei 86 % geht der Hochzeit ein Antrag voraus.

Der Heiratsantrag gilt – allen woken Behauptungen zum Trotz – immer noch als Männersache. Bei über 80 % aller Verlobungen stellen Männer die wichtigste Frage im Leben. Nur 6 von 10 Männern gehen beim Antrag auf die Knie.

Natürlich sind das alles nur statistische Erhebungen und keine Gesetze. Auch Frauen machen Anträge, Verliebte beschließen im gemeinsamen Gespräch zu heiraten. Genügend Männer fragen, „Willst du mich heiraten?“ ohne auf die Knie zu gehen. 

Jedes Paar entscheidet am Ende selbst, wie sie die Liebe leben wollen und welche Form des Antrags dazu passt.

Braucht man Ringe, um sich zu verloben?

Gleich vorweg: Eine Verlobung ist gültig, selbst wenn die Partnerin keinen Verlobungsring bekommt. Bei 85 % aller verlobten Paare trägt mindestens einer – fast immer die Frau – einen Verlobungsring.

Wer einen Verlobungsring wünscht, hat verschiedene Varianten zur Auswahl. Der Klassiker ist ein Ring mit einem Diamant (Soliär), den der Antragsteller auswählt und dem Partner überreicht.

Immer häufiger entscheiden sich Verlobte gemeinsam für den oder die Verlobungsringe. Wer den Verlobungsring später als Ehering weiterträgt, sollte das bereits bein der Auswahl beachten.

Eine Variante, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut, ist das Tragen des Verlobungsrings als Vorsteckring. Hierbei trägt die Frau das Symbol der Verlonbung nach der Hochzeit weiter vor dem Ehering. Voraussetzung dafür ist, dass die Form der Ringschiene bei Verlobungs- und Ehering gut zusammenpassen.

Wer einen auffälligen Verlobungsring trägt, sollte einen dezenten Ehering wählen. Die Ringe von Anfang an zusammen auszuwählen ist hilfreich. Für und Wider unerschiedlicher Designs können so gemeinsam diskutiert werden.

Ein weiterer Vorteil, wenn sich beide Partner bei der Auswahl des Ringes beteiligen: Ringgröße messen ohne Aktion, einfach mit Schablonen oder bereits vorhandenen Ringen. Ein heimliches Ermitteln der Größe entfällt, bei Paaren, die den Antrag gemeinsam planen.

Tipp: Gäubigen Christen weiht der Pfarrer – falls gewünscht – vor dem Antrag den Ring. Verloben im Rahmen des Gottesdienstes ist bei christlichen Paaren ebenfalls beliebt. Der Mythologie zur Folge wird Gott so zum Zeuge des Heiratsversprechens.

Rechtliche Aspekte der Verlobung

Kann man ohne Antrag heiraten?

Ja, ein Heiratsantrag ist nicht zwingend notwendig. Wenn ein Paar sich entscheidet zu heiraten, gehen beide mit den Geburtsurkunden zum Standesamt. Dort machen beide ihre Absicht bekannt (Aufgebot) und vereinbart einen Hochzeitstermin. Ab diesem Moment gelten die zukünftigen Eheleute als verlobt – egal, ob zuvor ein Antrag stattfand oder nicht.

Hier kann jedes Paar ganz nach seinen individuellen Vorstellungen vorgehen. Ein lange im Voraus geplanter Antrag mit Ringen kann zwar romantisch sein. Aber auch die spontante Entscheidung für die Ehe hat Vorteile.

Ist verlobt sein rechtlich bindend?

Rechtlich gilt eine Verlobung als „nicht einklagbares Eheversprechen“. Eine Verlobung muss also nicht zwingend zur Ehe führen. Auf gemeinsamen Wunsch löst man sie ohne juristische Konsequenzen wieder auf.

Eine Verlobung ist zwar eher ein symbolischer Akt, ein paar rechtliche Dinge sollten Paare beachten: 

  • Vor Gericht gelten Verlobte als verwandt. Sie können nicht gezwungen werden, gegeneinander auszusagen. Juristen sprechen hier vom Recht, das Zeugnis zu verweigern.
  • Es ist nicht möglich, aufgrund einer Verlobung erbrechtliche Forderungen zu stellen. 
  • Steuervorteile gelten erst für die späteren Eheleute. 
  • Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus haben Verlobte keinen Anspruch auf Besuchsrecht oder Auskunft über den Partner. Wer für den Notfall vorbereitet sein will, kann eine Vorsorgevollmacht ausfüllen und so das gegenseitige Auskunftsrecht festhalten.

Wie lange ist man verlobt?

Auf diese Frage gibt es eine klare Antwort: So lange, bis die Hochzeit stattfindet oder das Paar die Verlobung löst. Eine konkrete Dauer oder Zeitspanne für die Verlobung gibt es nicht.

Statistisch betrachtet liegt zwischen der Verlobung und der Hochzeit etwa ein Jahr. Die Zeit ist oftmals nötig, um die Hochzeit sorgfältig vorzubereiten.

Ausgefallene Hochzeits-Wünsche benötigen mehr Zeit. Diese sollte man sich unbedingt nehmen, um alles gut zu organisieren. Einfache Hochzeiten bieten den Vorteil, dass das Paar sich kurz nach dem Antrag trauen lassen kann. Sie sind deutlich günstiger und eignen sich so besonders für sehr junge Paare. Zum Beispeil für all jene, die keinen Zugriff auf üppige gefüllte Geldbörsen der Eltern haben.

Kann man eine Verlobung rückgängig machen?

Als nicht einklagbares Eheversprechen kann eine Verlobung jederzeit wieder gelöst werden. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1297).

Frauen bekamen Kranzgeld, wenn es nach dem Heiratsversprechen zu sexuellen Handlungen kam und der Mann danach die Verlobung löste. Dies war bis in die 1980er Jahre rechtliche Praxis. 
Beim Kranzgeld handelte sich um eine Entschädigung. Weil die Frau keine Jungfrau mehr war, galt sie als weniger attraktiv.
Heute gibt es kein Kranzgeld mehr, es wurde 1998 aus dem BGB gestrichen. 

Eine Auflösung der Verlobung kann Konsequenzen haben. Nach § 1298 BGB muss derjenige, der die Verlobung löst, gegebenenfalls an die andere Person Schadensersatz zahlen. Das gilt aber nur für Kosten, die im Rahmen der Verlobung entstanden. Zum Beispiel durch Saalmiete oder den Kauf des Verlobungsrings.

Wenn der Auflösung ein Betrug – zum Beispiel Untreue – vorausging, gilt diese Regelung nicht. In diesem Fall muss der Verursacher Schadensersatz leisten. 

Geschenke müssen bei der Auflösung einer Verlobung zurückgegeben werden. 

Verlobung: Probezeit für Beziehungen

Die Verlobung ist ein wichtiger Schritt im Leben eines Paares. Es ist das Versprechen, in naher Zukunft den Bund der Ehe einzugehen. Die Verlobung ist eine Art Probezeit. Eine Zeit, in der Mann und Frau in sich gehen und entscheiden, ob sie für die Ehe bereit sind.

In der Verlobungspahase prüfen beide, ob Zusammenhalt und Harmonie für eine tragfährige Beziehung ausreichen. Das Paar muss gemeinsam stark genug sein, den Alltag zu meistern. Gespräche miteinander helfen, genau das herauszufinden. Die beste Freundin, oder der beste Freund sind ebenfalls solide Ansprechpartner.

Wer sicher ist, mit dem Partner gemeinsam alt werden zu wollen, für den steht der Hochzeit nichts im Wege.